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Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin – TArztHAusbZustV

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25