Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Folgenden in New Delhi am 8. Oktober 2008 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens sowie Änderungen der in Artikel 1 Nummer 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen.
2Im Übrigen wird die Bundesregierung ermächtigt, die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen.
3Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 14 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 5 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.