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Verordnung zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über die gegenseitige Steuerbefreiung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr – StBefrAbkLETV

Die V tritt gem. Art. 2 Abs. 1 an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Art. 4 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt.
Das Abkommen ist gem. Bek. v. 19.10.1998 II 2947 mWv 22.10.1998 in Kraft getreten.
V nachgewiesen im Fundstellennachweis B

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