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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)
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- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)
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- a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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Umweltschutz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)
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- a)
Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
- b)
technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- c)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
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- d)
Betriebsdaten-Informations-Systeme handhaben, Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
- e)
Gespräche mit Kunden und Vorgesetzten situationsgerecht und zielorientiert führen
- f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
- g)
Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
- h)
Teambesprechungen durchführen, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- i)
Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen
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Planen und Organisieren der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)
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- a)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- b)
Werkzeuge und Materialien termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
- d)
Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
- e)
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
- f)
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
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- g)
Aufgaben im Team planen
- h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
- i)
Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
- j)
eigene Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
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Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)
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- a)
Maschinendaten in betriebliche Datensysteme einpflegen und auswerten
- b)
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen
- c)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- d)
produktionsrelevante Daten erfassen, beurteilen und dokumentieren
- e)
Wartungsintervalle beachten, Inspektion und Wartung durchführen oder veranlassen
- f)
betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden
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