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Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte – StaatsbegrAnO

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Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, kann von der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsbegräbnis gewährt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25