print

Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen – SStellV-VVG

arrow_left arrow_right

Die Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und Satzungen tätig.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25