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Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau – Sport/FitnessAusbV

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(1) 1Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit).
2Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) 1Die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Sport und Bewegung;
2.
Geschäfts- und Leistungsprozess:
2.1
1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung,
2.2
Leistungsangebote,
2.3
Beschaffung;
3.
Marketing:
3.1
1Märkte und Zielgruppen,
3.2
Verkauf,
3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit;
4.
Planung und Organisation von Veranstaltungen;
5.
Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit;
6.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
6.1
1Rechnungsvorgänge und Kalkulation,
6.2
Betriebliches Rechnungswesen,
6.3
Controlling;
7.
Personalwirtschaft;
Abschnitt B

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz;
2.
Information, Kommunikation und Kooperation:
2.1
1Informations- und Kommunikationssysteme,
2.2
Arbeitsorganisation,
2.3
Teamarbeit und Kooperation,
2.4
Kundenorientierte Kommunikation.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26