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Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs – SpitzSignalV

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(1) Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25