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Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens – SozSichAbkTUNG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Geändert durch Art. 2 Nr. 9 G v. 27. 4.2002 I 1464
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