(+++ Textnachweis ab: 11.3.2006 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Folgenden in Bukarest am 8. April 2005 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
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1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens sowie Änderungen der in Artikel 1 Nr. 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen.
2Im Übrigen wird die Bundesregierung ermächtigt, die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen.
3Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:
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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Tage, an denen das Abkommen nach seinem Artikel 30 Abs. 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.