1Dem am 8. Dezember 1990 in Warschau unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Geändert durch Art. 2 Nr. 10 G v. 27. 4.2002 I 1464