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Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit – SozSichAbkINDG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 1 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 6 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25