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Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit – SozSichAbkHUNG

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1Folgenden in Budapest am 2. Mai 1998 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
2

1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit,
2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 2 Nr. 13 G v. 27. 4.2002 I 1464
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25