Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Dem in Chișinău am 12. Januar 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen.
2Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden: