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Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit – SozSichAbkBRAG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25