print

Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit – SozSichAbk1985ZusAbkCANG

arrow_left

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25