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Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes – SGÄndG 13

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1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
2Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25