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ServicefahrerAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin – ServicefahrerAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
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Der Ausbildungsberuf Servicefahrer/Servicefahrerin wird staatlich anerkannt.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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