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Seilbahndurchführungsgesetzgebührenverordnung – SeilbDGGebV

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(Fundstelle: BAnz AT 25.9.2017 V1)


Laufende
Nummer
Gebührenpflichtige Tatbestände Gebühr
1 Verfahren nach § 1 SeilbDG
1.1 Befugnis und Notifizierung 500 bis 20 000 Euro
1.2 Erneute Befugniserteilung und Notifizierung 500 bis 20 000 Euro
1.3 Änderung einer Befugnis und Notifizierung
1.3.1 mit Begutachtung 500 bis 20 000 Euro
1.3.2 ohne Begutachtung 250 bis 10 000 Euro
1.4 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Rahmen des Befugniserteilungssystems einschließlich Beratung, Überwachung und Begutachtung vor Ort während der Dauer der Befugnis 250 bis 10 000 Euro
2 Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
2.1 Im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach der laufenden Nummer 1 100 bis 10 000 Euro
2.2 Beantragtes Fachgespräch bis zwei Stunden ohne Gebühr;
darüber: 200 bis 800 Euro
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26