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Verordnung über die Erfüllung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüchen durch Begebung und Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds – SchuV

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1Der Entschädigungsfonds sorgt für die Marktpflege.
2Hierzu können in Höhe bis zu zehn Prozent der umlaufenden Schuldtitel Schuldverschreibungen angekauft werden.
3Die Mittel für die Marktpflege stellt der Entschädigungsfonds zur Verfügung.
4Sie sind in dessen jährlichem Wirtschaftsplan zu berücksichtigen.
5Eine Kreditaufnahme ist nicht zulässig.

Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 15 G v. 12.7.2006 I 1466
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25