(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten.
2Dabei hat er gestalterische, rechtliche, ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) 1Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
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