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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale – SatellitÜbkG

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1Dem in Brüssel am 21. Mai 1974 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25