Auf Grund
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2024 39,32 Euro.
Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2024 1,0000.
Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2024 48,00 Prozent.
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2024 18,15 Euro.
(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2024 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Absatz 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0457.
(2) Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2024 für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 445 Euro und 1 772 Euro monatlich.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.