Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika – RVStreitkrAbkUSAG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Zuletzt geändert durch Art. 242 V v. 31.10.2006 I 2407
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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