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Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden – REDTeilnV

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1Als weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg ist zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:


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2 Polizeipräsidium Land Brandenburg

Behördenstab, Stabsbereich Einsatz- und Lagezentrum

Kaiser-Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25