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Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2002 – RAV 2002

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Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2002 an

1.
für Versicherungsfälle, für die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 292 Euro und 1 168 Euro monatlich,
2.
für Versicherungsfälle, für die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 253 Euro und 1 011 Euro monatlich.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25