RAG 1991
Rentenanpassungsgesetz 1991 – RAG 1991
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§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
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Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
33.149 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
33.499 Deutsche Mark.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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