(+++ Textnachweis ab: 23.6.2006 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 15.6.2006 I 1304 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist nach Artikel 4 dieses G am 23.6.2006 in Kraft getreten.
Zum 1. Juli 2006 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.