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Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – PsychThApprO

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(1) Die praktischen Übungen und Seminare umfassen die Unterweisung an Simulationspatientinnen und Simulationspatienten sowie die Vorstellung von Patientinnen und Patienten, wenn dies für den Erwerb der jeweils notwendigen Inhalte erforderlich ist.

(2) 1Die Teilnahme von Patientinnen und Patienten erfolgt nur mit deren vorhergehenden informierten Einverständnis.
2Unzumutbare Belastungen für Patientinnen und Patienten sind zu vermeiden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2024 I Nr. 309
Ersetzt V 2122-5-1 v. 18.12.1998 I 3749 (PsychTh-APrV) u. V 2122-5-2 v. 18.12.1998 I 3761 (KJPsychTh-APrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25