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Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette – ProMusPlErl


(+++ Textnachweis ab: 22. 3.1968 +++)
(+++ Hinweis: Zu den Richtlinien vgl. BGBl I 1968, 222 (ProMusPlRL 1134-8-1)
+++)

Als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die

PRO MUSICA-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.

Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25