1Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
2
- 1.
für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):der Bundesminister des Innern,
- 2.
für die übrigen Beamten der Stiftung:der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).