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Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz – PrKultbBDOAnO

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1Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
2

1.
für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):
der Bundesminister des Innern,
2.
für die übrigen Beamten der Stiftung:
der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25