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Verordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse – PrfgZFortbAUTV

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1( Fundstelle:
2BGBl. I 2007, 2601 )


Bezeichnung des
österreichischen Zeugnisses
Bezeichnung des
deutschen Prüfungszeugnisses
Jahres- und Abschlusszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis über das Bestehen der Werkmeisterschulen für Berufstätige für Zeugnis über das Bestehen der Prüfung zum anerkannten Abschluss
1. Bauwesen Geprüfter Polier
2. Elektrotechnik Geprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Elektrotechnik
3. Kunststofftechnik Geprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Kunststoff und
Kautschuk
4. Papierindustrie Geprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Papiererzeugung
5. Technische Chemie und
Umwelttechnik
Geprüfter Industriemeister/
Geprüfte Industriemeisterin
Fachrichtung Chemie
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25