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Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Sonderzahlung an die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten – PostbankSZV

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25