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Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin – PharmAusbErprobV

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Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.

Geändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25