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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern – PersStdAuszÜbkG

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1Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlich deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 87 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25