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Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums – PAuswGebV

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1Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
2

1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.

Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 30.10.2023 I Nr. 290
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25