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PAuswGebV
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Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums – PAuswGebV
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§ 3 Gebühren für Berechtigungen
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Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
2
1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach
§ 21
Absatz 1
Satz 2
des Personalausweisgesetzes
,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.
Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 30.10.2023 I Nr. 290
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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