α
OZSV
print
Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen – OZSV
arrow_left
§ 4 Inkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung