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Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – OSZEVorRV 2016

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1Der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) werden nach Maßgabe der in Rom am 1. Dezember 1993 vom Rat der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) angenommenen Bestimmungen über die Rechtsfähigkeit der KSZE-Institutionen sowie über Vorrechte und Immunitäten (Bestimmungen) und des nachstehenden Artikels Rechtsfähigkeit sowie Vorrechte und Immunitäten gewährt.
2Die Bestimmungen werden nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25