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Zweiter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen – OrdenErl 2

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Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25