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Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille – OrdenErl4ÄndErl


(+++ Textnachweis ab:  3. 4.2003 +++)

1Das Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. hat am 17. Februar 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom Februar 1978 geändert.
2Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.

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3Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.

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4Der Bundespräsident

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