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Online-Wahl-Verordnung – OnlWahlV

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1Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Informationstechnik des Online-Wahlverfahrens sind nach dem Stand der Technik in der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für das Modellprojekt erlassenen Technischen Richtlinie TR-03162 festgelegt.
2Die jeweils geltende Fassung der Technischen Richtlinie TR-03162 wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und durch einen Verweis auf diese Internetseite im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

V aufgeh. durch Art. 17 G v. 16.1.2026 I Nr. 14 mit Ablauf des 22.1.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26