Diese Verordnung regelt die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung der Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
V aufgeh. durch Art. 17 G v. 16.1.2026 I Nr. 14 mit Ablauf des 22.1.2026