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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze) – OlympiaMünzBek 1970

(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX.
2Olympiade 1972 in Deutschland eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze) geprägt.

(2) 1Es ist beabsichtigt, in den Jahren 1969 bis 1972 je eine Olympiamünze mit jeweils verschiedenen Motiven auszugeben.
2Die Münzen werden von allen vier Münzämtern der Bundesrepublik geprägt.
3Die Auflage beträgt vorerst 6 Millionen Stück je Motiv.
4Die erste Münze dieser Serie wird ab 26. Januar 1970 in den Verkehr gebracht.

(3) 1Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Der Durchmesser beträgt 32,5 mm und das Gewicht 15,5 Gramm.

(4) 1Der Entwurf für das Jahr 1969 stammt von Frau Greta Lippl-Heinsen, München.
2Er zeigt auf der Bildseite eine Darstellung des Emblems der Spiele der XX.
3Olympiade München 1972 (Strahlenspirale) und die Umschrift:
4SPIELE DER XX .
5OLYMPIADE 1972 .
6IN DEUTSCHLAND .

(5) 1Die Wertseite mit der Umschrift:
2BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 10 DEUTSCHE MARK zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Schwanzfedern, unmittelbar am Randstab, die Wertziffer 10. Das jeweilige Münzzeichen ist unterhalb der rechten Kralle angebracht.

(6) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:
2CITIUS .....
3ALTIUS .....
4FORTIUS.

(7) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1970, 35

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25