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Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (4. Motiv der Olympiamünze) – OlympiaMünz4Bek

(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX.
2Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze) geprägt.

(2) 1Das 4. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt.
2Die Auflage beträgt 20 Millionen Stück; die Ausgabe beginnt am 9. Mai 1972.

(3) 1Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und aus 375 Tausendteilen Kupfer.
2Der Durchmesser beträgt 32,5 mm, das Gewicht 15,5 Gramm.

(4) Der Entwurf für das 4. Motiv stammt von Frau Doris Waschk-Balz, Hamburg.

(5) 1Die Bildseite zeigt aus der Vogelperspektive einen Teil der Sportstätten und der zeltartigen Überdachung des Olympischen Geländes in München.
2Die blockartig angeordnete Aufschrift lautet:
3

OLYMPISCHE SPIELE MÜNCHEN 26.8.-10.9.1972.

(6) 1Auf der Wertseite ist der Adler - im Einklang mit der Gestaltung der Bildseite - in leicht asymmetrischer Form dargestellt.
2In dem Feld unterhalb des Adlers sind die schräg gestaffelte Aufschrift

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK
und das jeweilige Münzzeichen untergebracht.

(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift

CITIUS ALTIUS FORTIUS
und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1972, 607

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25