(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX.
2Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt.
(2) 1Das 3. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt.
2Die Ausgabe beginnt am 8. Dezember 1971. Die Auflagenhöhe beträgt 20 Millionen Stück.
(3) 1Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter, das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) 1Der Entwurf für das 3. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.
(6) 1Die Bildseite zeigt die figürliche Darstellung einer harmonisch komponierten Sportlergruppe, die von einem knienden Jüngling und einem knienden Mädchen gebildet wird.
2Die Umschrift lautet:
3
(7) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
2
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.
2BGBl I 1971, 1806