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Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (3. Motiv der Olympia-Münze - Ausgabe 1971) – OlympiaMünz3Bek

(1) 1Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX.
2Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt.

(2) 1Das 3. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt.
2Die Ausgabe beginnt am 8. Dezember 1971. Die Auflagenhöhe beträgt 20 Millionen Stück.

(3) 1Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter, das Gewicht 15,5 Gramm.

(4) 1Der Entwurf für das 3. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.

(5) Die Wertseite mit der Umschrift:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK
ist mit dem Bundesadler ausgefüllt.
2Das jeweilige Münzzeichen ist in dem Winkel untergebracht, der von der linken Schwinge des Adlers und dem unteren Teil des Rumpfes gebildet wird.

(6) 1Die Bildseite zeigt die figürliche Darstellung einer harmonisch komponierten Sportlergruppe, die von einem knienden Jüngling und einem knienden Mädchen gebildet wird.
2Die Umschrift lautet:
3

SPIELE DER XX. OLYMPIADE 1972 IN MÜNCHEN.

(7) 1Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
2

CITIUS ALTIUS FORTIUS
und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen

1(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

Fundstelle:
2BGBl I 1971, 1806

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25