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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hamburg – OFDHambAufgV

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1Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg im Land Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover übertragen.
2Im übrigen werden die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel übertragen.
3Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25