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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Bremen – OFDBremAufgV

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1Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg übertragen.
2Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25