(+++ Textnachweis ab: 16.1.1996 +++)
11995 jährte sich zum 50. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
2In diesem Jahr haben wir uns in besonderer Weise der Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.
3Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 befreit wurde und in dem vor allem solche Menschen litten, die der Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch vernichten wollte.
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4Die Erinnerung darf nicht enden; sie muß auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.
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5Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt.
6Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.
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7Ich erkläre den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
8Der Bundespräsident