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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter – NotSan-APrV

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Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.

Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 7.6.2023 I Nr. 148
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26