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Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen – MVzAFWoG
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§ 3 Saar-Klausel
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Unterartikel 2 und 3 gelten nicht im Saarland.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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